Irgendwann steht das Datum fest. Noch zwei Jahre, vielleicht fünf, und dann hört das Arbeiten auf. Mit dem Datum kommt eine Frage mit, die sich vorher nie gestellt hat: Was ist eigentlich mit dem Haus?

Vermutlich wohnen Sie seit zwanzig oder dreissig Jahren darin. Die Kinder sind längst ausgezogen, das obere Stockwerk steht die meiste Zeit leer, und der Garten macht mehr Arbeit als früher. Gleichzeitig ist diese Liegenschaft der grösste Posten, über den Sie je entschieden haben. Und wahrscheinlich der einzige, dessen heutigen Wert Sie nicht kennen. Eine Liegenschaft bewerten vor der Pensionierung heisst noch lange nicht, sie zu verkaufen. Sie verschaffen sich zuerst einmal eine Zahl, mit der sich überhaupt planen lässt.

Auf dieser Seite steht, was in Ihrer Situation zu klären ist, was eine Bewertung leisten kann und wo unsere Zuständigkeit endet.

Warum eine Bewertung vor der Pensionierung eine andere Frage beantwortet

Wenn jemand vor einem Verkauf bewertet, lautet die Frage: Was kann ich verlangen? Vor der Pensionierung lautet sie anders.

Was bringt es, die Liegenschaft vor der Pensionierung bewerten zu lassen?

Eine Bewertung vor der Pensionierung beantwortet nicht, was Sie verlangen können, sondern worüber Sie überhaupt verfügen. Aus einem Haus, das bisher einfach da war, wird ein Betrag, den Sie in Ihre Überlegungen einsetzen können. Ob Sie danach verkaufen, vermieten oder wohnen bleiben, ist eine völlig offene Frage, und niemand nimmt Ihnen diese Entscheidung ab.

Das ist ein Unterschied mit Folgen für den Zeitpunkt. Vor einem Verkauf bewerten Sie, wenn der Entschluss steht. Vor der Pensionierung bewerten Sie besser, solange er noch nicht steht. Dann haben Sie alle Wege offen, und niemand sitzt Ihnen im Nacken.

Einen festen Stichtag dafür gibt es nicht, und wir würden uns hüten, Ihnen einen zu nennen. Was sich sagen lässt: Jede Einschätzung ist eine Momentaufnahme. Auch die amtlichen Medianpreise weiter unten auf dieser Seite beziehen sich auf ein einzelnes Datenjahr und werden vom Kanton rückwirkend angepasst. Eine Zahl, die Sie vor Jahren einmal gehört haben, ist deshalb keine Planungsgrundlage.

Was jetzt zu klären ist: vier Fragen, in dieser Reihenfolge

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Jede Frage setzt die vorherige voraus.

1. Wem gehört die Liegenschaft, und was steht im Grundbuch?

Das klingt banal, ist es aber nicht. Miteigentumsanteile, ein eingetragenes Wohnrecht, eine Nutzniessung, ein Baurecht oder eine Dienstbarkeit zugunsten des Nachbargrundstücks: All das steht im Grundbuchauszug und beeinflusst, was Sie mit der Liegenschaft tun können. Besorgen Sie diesen Auszug zuerst. Sie beziehen ihn gegen Gebühr beim Notariat und Grundbuchamt Ihres Bezirks. Er klärt auf einem Blatt, was Ihnen gehört und wer sonst noch Rechte daran hat.

2. Was ist sie im heutigen Markt wert?

Nicht was sie gekostet hat, nicht was der Nachbar angeblich bekommen hat, nicht was in der Zeitung steht. Die Frage ist: Was würde diese Liegenschaft, so wie sie heute dasteht, jetzt einbringen?

Dafür schauen wir uns im Erstgespräch an, was den Wert tatsächlich bestimmt:

  • Lage — nicht nur die Gemeinde, sondern die Strasse und die Umgebung
  • Grösse — Wohn- und Nutzfläche, Zimmerzahl, Raumaufteilung
  • Zustand und Ausbaustandard — Küche, Bäder, Heizsystem, Aussenbereiche
  • Besonderheiten der Liegenschaft und alles, was laut Grundbuchauszug darauf lastet
  • Aktuelle Marktsituation in der Region

Was Sie an dieser Stelle nicht brauchen, ist ein Exkurs über Bewertungsverfahren. Falls Sie doch wissen möchten, wie das methodisch funktioniert, steht das im Ratgeber weiter unten verlinkt.

3. Was steht in den nächsten Jahren an Unterhalt an?

Heizung, Dach, Fenster, Bad. Bei Liegenschaften aus den Siebziger- und Achtzigerjahren steht selten nur ein einzelner Posten an. Diese Frage gehört an diese Stelle, weil sie die vorherige verändert. Der Zustand ist einer der Faktoren, die den Wert bestimmen.

Daraus folgt die Frage, an der sich viele festbeissen: vorher noch sanieren oder mit einem Abschlag verkaufen? Wir raten Ihnen weder zum einen noch zum anderen, denn Umbauplanung gehört nicht zu unserem Angebot. Entscheidend ist etwas anderes, und das lässt sich beantworten: Käme der Aufwand im erzielbaren Preis wieder herein?

Dafür hilft eine Unterscheidung. Bei einer Besichtigung sprechen Interessenten regelmässig über Küche, Bäder, Heizsystem und Aussenbereiche — das sind die Posten, die sich im Gespräch und damit in der Preisverhandlung bemerkbar machen. Anderes fällt beim Besuch kaum auf, muss aber trotzdem irgendwann gemacht werden. Diese beiden Kategorien auseinanderzuhalten, ist die eigentliche Arbeit, und sie lohnt sich, bevor Sie Geld in die Hand nehmen.

4. Was soll damit geschehen?

Verkaufen, vermieten, behalten. Erst wenn die ersten drei Fragen beantwortet sind, lässt sich diese ernsthaft diskutieren. Wie die drei Wege im Vergleich aussehen, steht weiter unten auf dieser Seite; wir legen sie nebeneinander, ohne Ihnen einen davon einzureden.

Und die fünfte Frage, die nicht uns gehört

Wie sich der Wert Ihrer Liegenschaft in Ihre Vorsorge einfügt, ob eine bestehende Hypothek nach der Pensionierung noch tragbar ist, welche Rolle Vorsorgegelder spielen: Das sind wichtige Fragen, und sie sind nicht unsere. Eine Finanzierungsberatung gehört nicht zu unserem Angebot. Dafür sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einer unabhängigen Finanzierungsberatung.

Was wir beitragen, ist der eine Baustein, den Sie für dieses Gespräch brauchen: eine realistische Einordnung des Werts Ihrer Liegenschaft. Ohne diese Zahl rechnet Ihnen niemand etwas Verlässliches aus.

Zuerst der Onlinewert, dann das Gespräch

Eine erste Orientierung bekommen Sie in wenigen Minuten. Auf unserer Website ist ein kostenloses Online-Bewertungstool verlinkt; Sie erfassen die Eckdaten und erhalten eine erste Einschätzung. Für einen ersten Blick reicht das.

Nur: Diese Rechnung kennt weder den Zustand Ihrer Küche noch die Aussicht von Ihrem Balkon noch besondere Belastungen im Grundbuch. Betrachten Sie den Onlinewert als Ausgangspunkt für das Gespräch und nicht als Angebotspreis.

Wie eine Bewertung methodisch funktioniert, welche Verfahren es gibt und wann welches passt, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben: wie eine Liegenschaft bewertet wird.

Wenn Sie die Zahl aus dem Tool danach einordnen lassen möchten, vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit Marktanalyse. Mehr als ein Anruf ist dafür nicht nötig.

Was die Zürcher Zahlen zeigen und was sie über Ihre Liegenschaft nicht sagen

Ein Blick in die amtliche Statistik lohnt sich, wenn Sie wissen, was Sie darin suchen. Das Amt für Statistik und Daten des Kantons Zürich veröffentlicht die Freihandverkäufe samt Medianpreisen. Für das Datenjahr 2025 sieht das so aus:

Datenjahr 2025 Einfamilienhäuser Medianpreis EFH Stockwerkeigentum Medianpreis STWE
Wetzikon 35 Verkäufe 1’145’000 CHF 65 Verkäufe 990’000 CHF
Uster 47 Verkäufe 1’630’000 CHF 123 Verkäufe 1’100’000 CHF
Bezirk Hinwil 213 Verkäufe 1’250’000 CHF 323 Verkäufe 950’000 CHF
Kanton Zürich 2’248 Verkäufe 1’590’000 CHF 4’678 Verkäufe 1’200’000 CHF

Zahlen: Amt für Statistik und Daten des Kantons Zürich, Freihandverkäufe inklusive Medianpreisen, Datenstand 2025/Q4, abgerufen am 25. August 2026. Die Jahrgänge der letzten drei Jahre sind provisorisch, weil das Amt rückwirkend anpasst. Aus demselben Grund zeigen wir hier keine Zeitreihe und behaupten keinen Trend.

Zwei Zeilen dieser Tabelle sollten Sie sich nebeneinanderlegen. Der Medianpreis der Einfamilienhäuser liegt in Uster mit 1’630’000 Franken über dem kantonalen Wert, in Wetzikon mit 1’145’000 Franken rund 445’000 Franken darunter. Zwei Gemeinden im selben Wirtschaftsraum, keine zwölf Kilometer auseinander. Woran das liegt, sagt die Statistik nicht, und wir behaupten es auch nicht. Was sich stattdessen anschauen lässt, ist die Ebene darunter: wo genau in der Gemeinde die Liegenschaft steht, ob sie am Hang oder eben liegt, wie weit es zum Bahnanschluss ist. Genau das gehört ins Erstgespräch und nicht in eine Tabelle.

Ein Median ist der mittlere Wert aller Verkäufe. Er misst, was in einem Jahr gehandelt wurde, nicht was ein bestimmtes Objekt wert ist. Wurden im Bezirk zufällig viele kleinere Häuser gehandelt, sinkt er, ohne dass ein einziger Preis gefallen wäre. Wer aus dieser Tabelle den Wert der eigenen Liegenschaft ableitet, rechnet mit der falschen Zahl. Wofür die Tabelle taugt, ist etwas anderes: Sie zeigt, dass die Frage nach dem Wert ohne Ortskenntnis nicht zu beantworten ist.

Die Rechnung, auf die es in Ihrer Lage ankommt

Lesen Sie die Tabelle einmal quer statt längs. Wenn Sie das Haus verkaufen und stattdessen eine Wohnung im Stockwerkeigentum erwerben wollen, ist der Abstand zwischen den beiden Medianpreisen die Grösse, um die es geht. Und der fällt je nach Ort völlig unterschiedlich aus:

  • Wetzikon: rund 155’000 Franken
  • Bezirk Hinwil: rund 300’000 Franken
  • Kanton Zürich: rund 390’000 Franken
  • Uster: rund 530’000 Franken

Zwischen Wetzikon und Uster liegt in dieser Rechnung mehr als das Dreifache. Wer den Erlös aus dem Haus in eine kleinere Wohnung umschichtet, macht in der einen Gemeinde also eine ganz andere Rechnung auf als in der Nachbargemeinde. Auch hier gilt, was oben zum Median steht: Das ist ein Vergleich zweier Mittelwerte und keine Prognose für Ihren Fall.

Verkaufen, vermieten oder behalten

Diese drei Wege stehen offen, und wir haben keinen Grund, Ihnen einen davon einzureden. Wir können sie nebeneinanderlegen.

Was dafür spricht Woran zu denken ist
Verkaufen Der Wert wird zu einem verfügbaren Betrag. Der Unterhalt endet, und zwar vollständig. Beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer an, im Kanton Zürich veranlagt durch die Gemeinde. Und Sie brauchen etwas anderes zum Wohnen.
Vermieten Die Liegenschaft bleibt in Ihrem Eigentum und wirft laufend Ertrag ab. Ein späterer Verkauf bleibt möglich. Vermieten ist Arbeit: Mietersuche, Betreuung der Mieterinnen und Mieter, Unterhalt, Buchhaltung. Verkaufen Sie später, geht das bestehende Mietverhältnis mit dem Eigentum auf die Käuferschaft über (Art. 261 Abs. 1 OR, SR 220).
Behalten und wohnen bleiben Sie bleiben, wo Sie zu Hause sind. Das ist ein Wert, der in keiner Tabelle steht. Der Unterhalt läuft weiter, und er wird mit den Jahren nicht kleiner. Die Frage nach der Tragbarkeit beantwortet Ihre Bank, nicht wir.

Woran Sie merken, welcher Weg naheliegt: Steht viel Unterhalt an und ist kein Ersatzobjekt in Sicht, spricht das für einen Verkauf mit genügend Vorlauf. Liegt die Liegenschaft gut und ist der Ertrag realistisch, verdient das Vermieten eine ernsthafte Prüfung. Und wenn Ihr Herz am Haus hängt, ist Bleiben eine völlig legitime Antwort. Diese drei Sätze ersetzen kein Gespräch. Sie sagen Ihnen nur, welche Frage Sie zuerst stellen sollten.

Den zweiten Weg halten wir für den unterschätztesten der drei, und wir sagen dazu offen, dass wir an ihm mitverdienen würden. Was ihn unattraktiv wirken lässt, ist die Arbeit, die daran hängt. Genau diese Arbeit nehmen wir Eigentümerschaften ab: Mietersuche, Betreuung der Mieterinnen und Mieter, Koordination des Unterhalts, Buchhaltung. Sie sehen auf unserer Website die Liegenschaften, die wir bewirtschaften. Wenn Sie mit diesem Gedanken spielen, schildern Sie uns Ihre Liegenschaft kurz. Sie erhalten von uns eine schriftliche Offerte, in der die enthaltenen Leistungen aufgeführt sind.

Dass Verkauf, Bewirtschaftung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentumsverwaltung bei uns aus einer Hand kommen, hat an dieser Stelle einen ganz praktischen Grund: Wir können Ihnen alle drei Wege ergebnisoffen darlegen, weil wir zwei davon selbst ausführen.

Sie überlegen, wie es mit Ihrer Liegenschaft weitergehen soll? Der erste Schritt ist eine realistische Einordnung. Eine Bewertung verpflichtet Sie zu nichts. 043 541 30 70 · WhatsApp 077 408 76 45 · info@sh-immo.gmbh

Was beim Verkauf steuerlich zu klären ist (Kanton Zürich)

Hier informieren wir, und hier hört unsere Zuständigkeit auf. Steuerberatung machen wir nicht. Diese fünf Punkte sollten Sie aber kennen, bevor Sie mit jemandem darüber sprechen.

Die Grundstückgewinnsteuer fällt auf dem erzielten Gewinn an. Im Kanton Zürich erfolgt die Besteuerung der Grundstückgewinne durch die Gemeinden; besteuert wird einmalig im Zeitpunkt der Handänderung. Andere Kantone regeln das anders; die Angaben hier gelten für den Kanton Zürich.

Die Besitzesdauer beeinflusst die Höhe. Das Bundesgericht hält für das Zürcher Recht ausdrücklich fest, dass sich die Steuer bei kurzer Besitzesdauer erhöht und bei langer ermässigt (BGE 145 II 206 E. 3.2.1 zu § 225 StG/ZH). Für jemanden, der seit dreissig Jahren im selben Haus wohnt, ist das eine relevante Grösse. Wie sie sich im konkreten Fall auswirkt, rechnet Ihnen das Steueramt Ihrer Gemeinde oder Ihre Treuhandstelle aus. Wir nennen Ihnen dazu bewusst keine Prozentzahl.

Es gibt einen Aufschub bei Ersatzbeschaffung. Wer eine dauernd und ausschliesslich selbstgenutzte Wohnliegenschaft verkauft und den Erlös innert angemessener Frist für eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft einsetzt, kann die Grundstückgewinnsteuer aufschieben (ZStB Nr. 216.3 zu § 216 Abs. 3 lit. i StG ZH; § 226a StG dehnt das auf ausserkantonale Ersatzbeschaffungen aus). Gemeint ist die Konstellation: grosses Haus verkaufen, kleinere Wohnung im Stockwerkeigentum erwerben. Wichtig ist das Wort Aufschub. Aufgeschoben heisst nicht erlassen. Ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Gemeinde.

Eine Handänderungssteuer gibt es im Kanton Zürich nicht. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr erhoben (Zürcher Gesetzessammlung LS 631.1). Es fallen stattdessen Gebühren an: die Beurkundungsgebühr des Notariats und die Handänderungsgebühr des Grundbuchamts. Steuer und Gebühr sind zweierlei, und die Höhe rechnet das zuständige Notariat aus.

Wertvermehrende Aufwendungen zählen zu den Anlagekosten. Das kantonale Steueramt Zürich hält in seinem Merkblatt zur Abzugsfähigkeit von Liegenschaftskosten fest, dass solche Aufwendungen bei der Einkommenssteuer nicht abziehbar sind, «aber bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten anrechenbar». Das steht im Zürcher Steuerbuch Nr. 30.3, Fassung vom 26. März 2021, gültig ab Steuerperiode 2020.

Unsere praktische Empfehlung daraus, und das ist unsere Einschätzung und keine Auskunft der Behörde: Heben Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise zu Umbauten und Sanierungen auf, auch die alten. Ob eine bestimmte Investition in Ihrem Fall anrechenbar ist, beurteilt das Gemeindesteueramt oder Ihre Treuhandstelle.

Verbindlich sind in all diesen Punkten die Auskünfte des Gemeindesteueramts, Ihrer Treuhandstelle und des zuständigen Notariats. Was wir zu diesem Gespräch beitragen können, ist die Grundlage: die Einordnung Ihrer Liegenschaft zum heutigen Marktpreis. Über die Steuerfolgen reden Sie danach leichter, weil Sie wissen, worüber Sie reden.

Checkliste: diese Unterlagen brauchen wir für das Erstgespräch

Wenn Sie das ohnehin einmal zusammensuchen wollen, dann jetzt. Die Ordner werden nicht übersichtlicher, wenn Sie warten.

  • ☐ Grundbuchauszug; er klärt Eigentumsverhältnisse und allfällige Belastungen
  • ☐ Situations- oder Katasterplan
  • ☐ Grundrisse und Baupläne
  • ☐ Angaben zu Wohn- und Nutzfläche sowie zum Baujahr
  • ☐ Nachweise über Sanierungen, Umbauten und grössere Unterhaltsarbeiten; wertvermehrende Aufwendungen können bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich als Anlagekosten eine Rolle spielen
  • ☐ Bei Stockwerkeigentum: Begründungsakt, Reglement, Protokolle der Versammlungen und die letzten Abrechnungen; aus Protokollen und Abrechnungen lesen wir ab, welche Sanierungen die Gemeinschaft beschlossen hat und wie es um den Erneuerungsfonds steht
  • ☐ Bei vermieteten Objekten: bestehende Mietverträge und die Mietzinsaufstellung; sie zeigen der Käuferschaft die Ertragslage
  • ☐ Nachweis der Gebäudeversicherung

Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, ist das kein Hindernis für ein erstes Gespräch. Kommen Sie mit dem, was Sie haben.

Zum Stockwerkeigentum noch ein Wort, weil es in dieser Lebensphase eine naheliegende Objektart ist, in die umgezogen oder aus der verkauft wird: Weil wir selbst Stockwerkeigentum verwalten, wissen wir, worauf es in diesen Unterlagen ankommt. Ein Reglement liest sich anders, wenn man weiss, welche Fragen an einer Eigentümerversammlung tatsächlich aufkommen.

Warum SH Immo und wo unsere Grenze liegt

SH Immo ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Büro an der Grossweid 37 in Aathal-Seegräben. Wir sind zu zweit. Sie sprechen bei uns direkt mit der Inhaberin und nicht mit wechselnden Sachbearbeitenden. Susann Homberger ist eidg. dipl. Immobilienvermarkterin und hat 15 Jahre Branchenerfahrung. Unser Gebiet ist die Region Zürich mit Schwerpunkt im Zürcher Oberland, im Glattal und in der Agglomeration Zürich; wie wir dort arbeiten, lesen Sie unter unsere Arbeit im Zürcher Oberland.

Was Sie von uns bekommen: eine ehrliche Einschätzung, auch wenn diese von Ihrer eigenen Vorstellung abweicht. Ein zu hoch angesetzter Preis verlängert die Vermarktungsdauer unnötig, und ein Objekt, das lange am Markt ist, verliert an Attraktivität. Uns ist lieber, Sie hören die unbequeme Zahl von uns als später vom Markt.

Was Sie von uns nicht bekommen: Finanzierungs- und Vorsorgeberatung, Steuer- oder Rechtsauskünfte, Empfehlungen zu Umbauten. Das sind Themen, die in dieser Lebensphase mitschwingen, und sie gehören zu Fachleuten, die sie beherrschen. Wenn für Ihr Anliegen eine Fachperson ausserhalb unseres Angebots nötig ist, sagen wir Ihnen das offen.

Öffentlich nachprüfbar ist unsere Google-Bewertung: 5,0 von 5,0 aus 24 Bewertungen (Stand 2026-08). Einen Überblick über alles, was wir anbieten, finden Sie unter unsere Leistungen im Überblick.

So läuft es bei uns ab

  1. Erste Orientierung, wenn Sie einen unverbindlichen Richtwert möchten: über das kostenlose Online-Bewertungstool.
  2. Persönliches Erstgespräch mit Marktanalyse. Wir lernen Ihre Liegenschaft und Ihre Ziele kennen und ordnen das Objekt im aktuellen Marktumfeld der Region Zürich ein. Das Gespräch ist unverbindlich; Vorgehen und allfällige Kosten für die vertiefte Einschätzung besprechen wir vorab mit Ihnen.
  3. Festlegung eines realistischen Angebotspreises, falls Sie sich für einen Verkauf entscheiden.

Entscheiden Sie sich für den Verkauf, übernehmen wir das Exposé mit Bildmaterial und Eckdaten, die Präsentation auf unserer Website mit eigener Detailseite, die Betreuung der Interessenten samt Besichtigungen sowie die Verhandlung und Begleitung bis zur Eigentumsübertragung. Was aktuell bei uns im Angebot steht, sehen Sie unter aktuelle Kaufobjekte.

Nach Schritt 2 ist auch Schluss völlig in Ordnung. Sie dürfen die Zahl einfach in die Schublade legen und sich Jahre später wieder melden.

Häufige Fragen: Liegenschaft bewerten vor der Pensionierung

Wie früh vor der Pensionierung sollte ich meine Liegenschaft bewerten lassen? So lange, wie Sie noch ohne Zeitdruck entscheiden können. Eine feste Jahreszahl nennen wir Ihnen nicht, weil es sie nicht gibt. Und danach alle paar Jahre wieder: Eine Zahl von 2020 hilft Ihnen heute nicht mehr weiter.

Muss ich verkaufen, wenn ich eine Bewertung machen lasse? Nein. Sie erhalten eine Einschätzung, und was Sie damit tun, bleibt vollständig Ihre Entscheidung.

Was kostet eine Bewertung bei SH Immo? Das Online-Bewertungstool auf unserer Website ist kostenlos. Für die vertiefte Einschätzung im Rahmen eines Erstgesprächs besprechen wir Vorgehen und allfällige Kosten vorab mit Ihnen. Das Beratungsgespräch selbst ist unverbindlich.

Meine Bank fragt nach dem Wert meiner Liegenschaft. Hilft mir das Erstgespräch weiter? Wir sagen Ihnen, wo Ihre Liegenschaft heute im Zürcher Markt steht. Das ist eine brauchbare Grundlage für ein Bankgespräch. Ob Ihre Bank eine bestimmte Form von Unterlage verlangt, klären Sie am besten direkt mit ihr. Die Finanzierung selbst beurteilen wir nicht.

Zahle ich beim Verkauf meiner Liegenschaft Steuern? Auf dem erzielten Gewinn fällt die Grundstückgewinnsteuer an; im Kanton Zürich veranlagt sie die Gemeinde, in der die Liegenschaft liegt. Die Besitzesdauer beeinflusst die Höhe, und bei einer Ersatzbeschaffung ist ein Aufschub möglich. Eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich seit 2005 nicht mehr; es bleiben Gebühren von Notariat und Grundbuchamt. Was das für Sie konkret bedeutet, rechnet Ihnen das Gemeindesteueramt oder Ihre Treuhandstelle aus.

Soll ich zuerst verkaufen oder zuerst die Ersatzwohnung kaufen? Das ist häufig eine der ersten Fragen in dieser Situation, und sie ist zu einem guten Teil eine Finanzierungs- und Steuerfrage. Zur Finanzierung der Übergangsphase äussert sich Ihre Bank, nicht wir. Steuerlich hängt am Ablauf unter anderem der Aufschub bei Ersatzbeschaffung, den der Kanton Zürich kennt; das Gesetz spricht dort von einer angemessenen Frist, ohne sie in Monate zu fassen. Klären Sie das vorab mit dem Gemeindesteueramt oder Ihrer Treuhandstelle. Was wir zu dieser Entscheidung beitragen, sind zwei Dinge: eine belastbare Zahl für Ihre Liegenschaft und eine ehrliche Einschätzung dazu, was ein Verkauf in Ihrer Lage an Vorbereitung verlangt. Eine verbindliche Vermarktungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern.

Kann ich die Liegenschaft vermieten statt verkaufen? Ja, das ist ein gangbarer Weg. Wir bewirtschaften Mietliegenschaften und übernehmen Mietersuche, Betreuung der Mieterinnen und Mieter, Unterhaltskoordination und Buchhaltung. Für ein Mandat erhalten Sie von uns eine schriftliche Offerte. Denken Sie daran, dass ein bestehendes Mietverhältnis bei einem späteren Verkauf mit dem Eigentum auf die Käuferschaft übergeht (Art. 261 Abs. 1 OR).

Wir sind zu zweit Eigentümer. Genügt es, wenn eine Person das Gespräch führt? Für ein erstes Gespräch genügt das. Wer dem Verkauf am Ende zustimmen muss, ergibt sich aus dem Eintrag im Grundbuch; verbindlich klärt das die beurkundende Stelle, im Kanton Zürich das zuständige Notariat. Einfacher ist es meist, wenn beide von Anfang an dieselbe Zahl gehört haben.

Sprechen wir darüber, bevor es eilt

Was ist Ihre Liegenschaft heute wert? Für eine erste Orientierung nutzen Sie das kostenlose Online-Bewertungstool auf unserer Website. Den Wert, mit dem sich seriös planen lässt, bekommen Sie aber erst im persönlichen Gespräch: im unverbindlichen Erstgespräch mit Marktanalyse. Dort sehen wir die Liegenschaft selbst, mit allem, was keine Onlinemaske abfragt.

Sie müssen dafür nicht wissen, ob Sie verkaufen wollen. Wenn Sie es wüssten, bräuchten Sie die Zahl nicht.

Rufen Sie an: 043 541 30 70, schreiben Sie via WhatsApp an 077 408 76 45 oder per E-Mail an info@sh-immo.gmbh. Über unsere Kontaktseite können Sie ebenso gut ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Unser Büro: Grossweid 37, 8607 Aathal-Seegräben.


Über die Autorin

Susann Homberger ist eidg. dipl. Immobilienvermarkterin und Geschäftsinhaberin der SH Immo GmbH (UID CHE-455.115.896) in Aathal-Seegräben. Sie hat 15 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und ist seit Mai 2022 selbstständig. SH Immo begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in der Region Zürich beim Verkauf, bei der Bewirtschaftung von Mietliegenschaften und bei der Verwaltung von Stockwerkeigentum. Google-Bewertung: 5,0 von 5,0 aus 24 Bewertungen (Stand 2026-08).

Dieser Beitrag informiert und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das Steueramt Ihrer Gemeinde, an eine Treuhandstelle, an das zuständige Notariat oder an Ihre Bank.

Stand: 25. August 2026