Ablauf beim Hausverkauf im Kanton Zürich: die Reihenfolge



Kurz gesagt

  • Der Ablauf beim Hausverkauf im Kanton Zürich hat zehn Stationen. Der amtliche Teil am Ende ist der kürzeste und der einzige, der gesetzlich vorgezeichnet ist.
  • Über das Ergebnis entscheidet der Anfang: der Preisansatz und die Frage, ob die Unterlagen beisammen sind, bevor jemand die Liegenschaft sieht.
  • Im Kanton Zürich beurkundet und führt das Grundbuch dieselbe Amtsstelle, nämlich das Notariat des Amtskreises, in dem die Liegenschaft liegt.
  • Eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich seit 2005 nicht mehr. Gebühren fallen trotzdem an, und die Grundstückgewinnsteuer veranlagt Ihre Gemeinde.
  • Eine Wochenzahl nennen wir Ihnen nicht. Was die Dauer stattdessen treibt, steht weiter unten in einer Tabelle, und die stärkste Stellschraube darin ist der Preisansatz.

Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer rufen mich an einem Punkt an, an dem der Entscheid im Grunde gefallen ist, aber niemand ihn ausgesprochen hat. Verkaufen, ja. Nur: was zuerst? Und genau hier hilft es, den Ablauf beim Hausverkauf im Kanton Zürich einmal von hinten nach vorn zu betrachten. Denn der rechtliche Teil, vor dem die meisten Respekt haben, ist der am besten geregelte und der am wenigsten aufwendige. Die Arbeit liegt davor.

Dieser Beitrag ordnet die Stationen. Was tatsächlich in welcher Reihenfolge passiert, wer welchen Schritt übernimmt, was Sie beeinflussen können und was nicht. Vier dieser Stationen haben wir andernorts ausführlich behandelt, sie stehen hier deshalb nur als Zeile mit Verweis. Und auf eine Frage gebe ich Ihnen bewusst keine Zahl.

Wie läuft ein Hausverkauf im Kanton Zürich ab?

Der Verkauf beginnt mit der Werteinordnung und den Unterlagen, danach folgen Exposé, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung. Steht die Käuferschaft fest, beurkundet das zuständige Notariat den Kaufvertrag, meldet die Eigentumsübertragung beim Grundbuch an, und die Liegenschaft wird übergeben. Im Kanton Zürich erledigt dieselbe Amtsstelle Beurkundung und Grundbuch.

So sieht das im Einzelnen aus. Die Spalte rechts sagt Ihnen, wo Sie tiefer einsteigen können, wenn eine Station Sie besonders beschäftigt.

# Station Wer treibt sie Vertiefung
1 Entscheid und Zeitpunkt Sie
2 Wert einordnen Sie, gemeinsam mit uns welcher Wert für den Verkaufspreis zählt
3 Unterlagen zusammentragen Sie, wir sagen Ihnen, was fehlt welche Unterlagen Sie brauchen und wo Sie sie bekommen
4 Preisansatz und Vorgehen festlegen gemeinsam in diesem Beitrag
5 Exposé und Präsentation wir in diesem Beitrag
6 Anfragen und Besichtigungen wir in diesem Beitrag
7 Verhandlung und Zusage wir, entscheiden tun Sie in diesem Beitrag
8 Öffentliche Beurkundung das zuständige Notariat wie die Beurkundung im Kanton Zürich abläuft
9 Grundbuchanmeldung und Eintrag Notariat als Grundbuchamt wann das Eigentum tatsächlich übergeht
10 Übergabe Sie und die Käuferschaft in diesem Beitrag

Zwei Dinge fallen an dieser Liste auf. Erstens: Sieben der zehn Stationen liegen vor dem ersten Behördenkontakt. Zweitens: Die Stationen 1 bis 4 kosten Sie fast nichts ausser Überlegung, und sie entscheiden trotzdem über den Rest. Damit fangen wir an.

Bevor Sie inserieren

Der Zeitpunkt fühlt sich selten richtig an. Das gehört dazu, und es ist kein Grund, den Entscheid immer weiter zu vertagen. Aber auch kein Grund, ihn zu überstürzen. Ausgelöst wird er ohnehin selten vom Markt, sondern vom Leben: eine Pensionierung, eine Trennung, ein Erbgang, ein beruflicher Umzug. Immobilienentscheidungen sind Lebensentscheidungen, und das Nachdenken darüber beginnt lange vor dem ersten Telefonat. Was Sie in dieser Phase tun, lässt sich später nur schwer korrigieren.

Zuerst der Wert. Für eine erste Orientierung nutzen Sie ein Online-Bewertungstool; das kostenlose Tool auf unserer Website ist dafür da. Betrachten Sie den Onlinewert als Ausgangspunkt für das Gespräch und nicht als Angebotspreis. Welche Werte es überhaupt gibt und welcher davon für den Verkaufspreis zählt, haben wir separat aufgeschrieben.

Dann die Unterlagen: Grundbuchauszug, Situations- oder Katasterplan, Grundrisse und Baupläne, Angaben zu Wohn- und Nutzfläche und Baujahr, Nachweise über Sanierungen und Umbauten, der Nachweis der Gebäudeversicherung. Bei Stockwerkeigentum kommen Begründungsakt, Reglement, Protokolle und die letzten Abrechnungen dazu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge und die Mietzinsaufstellung. Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, ist das kein Hindernis für ein erstes Gespräch; wir sagen Ihnen dann, was Sie wo bekommen.

Warum das vor das Inserat gehört: Erfahrungsgemäss verlangt die finanzierende Bank der Käuferschaft früh den Grundbuchauszug, die Angaben zu Fläche und Baujahr und den Nachweis der Gebäudeversicherung. Fehlt etwas mitten in der Vermarktung, entsteht eine Lücke genau dort, wo das Interesse am grössten ist.

Zuletzt der Preisansatz. Das ist die einzige Entscheidung in diesem ganzen Ablauf, die man nicht stillschweigend nachbessern kann. Eine Preisreduktion mitten in der Vermarktung sehen alle, die das Inserat beobachten, und sie wird gelesen als: Da stimmt etwas nicht. Ein marktgerecht angesetztes Objekt an guter Lage findet in der Region Zürich in der Regel zügig eine Käuferschaft. Ein zu hoch angesetzter Preis verlängert die Vermarktung dagegen deutlich, und ein Objekt, das lange am Markt ist, verliert an Attraktivität.

Deshalb sage ich Ihnen im Erstgespräch eine ehrliche Einschätzung, auch wenn diese von Ihrer eigenen Vorstellung abweicht.

Zwischenfazit: Die Vorbereitung ist der unspektakulärste Teil des Ablaufs. Wer mit eingeordnetem Wert, vollständigen Unterlagen und einem realistischen Preisansatz startet, hat die Stationen 5 bis 7 bereits zur Hälfte gewonnen.

Was in diesen Stationen konkret geschieht, sieht von aussen kaum jemand.

Die Vermarktung: was in dieser Phase wirklich passiert

Das Exposé besteht aus aussagekräftigem Bildmaterial, einer Objektbeschreibung und den relevanten Eckdaten. Die gestalterische Umsetzung liegt bei uns im Haus, das macht Peter Homberger. Das hat einen praktischen Effekt: Korrekturen an Bild und Text laufen nicht über einen externen Dienstleister und dessen Kalender.

Auf unserer Website bekommt Ihre Liegenschaft eine eigene Detailseite mit Bildstrecke, Beschreibung, Kennzahlen und Standortkarte. Bei grösseren Projekten richten wir auf Wunsch eine eigene Projektwebsite ein.

Anfragen beantworten wir, Besichtigungen führen wir durch. Dabei kommen erfahrungsgemäss dieselben drei Themenblöcke auf:

  • Zustand und Ausbaustandard, Zimmerzahl, Wohnfläche, Raumaufteilung
  • Küche, Bäder, Heizsystem, Aussenbereiche
  • Lage: Anbindung an öffentlichen Verkehr und Autobahn, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten, Umgebung und Naherholung

Bei Objekten mit Umschwung kommt regelmässig ein vierter Punkt dazu, und zwar nicht als Frage nach der Grösse, sondern nach dem Unterhalt, den diese Fläche macht. Liegt die Liegenschaft im Baurecht, wollen Interessenten wissen, wie lange der Baurechtsvertrag noch läuft und was der Baurechtszins ausmacht. Wir erklären das bei der Besichtigung; ausführlicher steht es dort, wo es um den Kauf eines Hauses im Baurecht geht.

Verhandelt wird von uns, entschieden von Ihnen. Was zwischen Ihrer Zusage und dem Termin beim Notariat passiert, sehen wir uns gleich an.

Eine Anmerkung, die in keinen Ablaufplan passt und trotzdem dazugehört: In dieser Phase kommen fremde Menschen durch Ihre Räume und äussern sich zu einer Küche, die Sie vor zwölf Jahren ausgesucht haben. Das ist für viele der unangenehmste Teil, und niemand warnt vorher davor. Es hilft, wenn Sie bei den Besichtigungen nicht selbst anwesend sein müssen.

Was Sie behalten und was wir übernehmen, sortiert sich so:

  • Bei Ihnen bleiben der Entscheid zu verkaufen, der Preisansatz in letzter Instanz, die Zusage an eine Käuferschaft, die Unterschrift beim Notariat und die Übergabe.
  • Bei uns liegen Werteinordnung, Unterlagenprüfung, Exposé, Präsentation, Anfragen, Besichtigungen, Verhandlung und die Begleitung bis zur Eigentumsübertragung. Sie sprechen dabei durchgehend mit der Inhaberin und nicht mit wechselnden Sachbearbeitenden.
  • Bei einer Fachperson liegt alles Rechtliche und Steuerliche. Wenn für Ihr Anliegen eine Fachperson ausserhalb unseres Angebots nötig ist, sagen wir Ihnen das offen.

Sie überlegen zu verkaufen? Der erste Schritt ist eine realistische Einordnung, unverbindlich und ohne Verpflichtung. → Erstgespräch mit Marktanalyse vereinbaren

Ist die Zusage erteilt, wird es formal. Und kürzer, als die meisten befürchten.

Vom Vertrag zum Schlüssel

Zwischen der Zusage und dem Termin beim Notariat liegt ein Stück Arbeit, das in kaum einem Ratgeber vorkommt. Zuständig ist im Kanton Zürich kein frei gewähltes Büro: Der Kanton ist in Amtskreise mit je eigenem Notariat eingeteilt, und massgebend ist der Amtskreis, in dem die Liegenschaft liegt.

Dieses Notariat braucht nach eigener Auskunft «zahlreiche Angaben und Unterlagen»; die wichtigsten lassen sich über ein Formular Vertragsangaben elektronisch übermitteln. Auf dieser Grundlage führt das Notariat die Parteien im persönlichen Gespräch durch den Vertrag und erstellt einen individuellen Vertragsentwurf. Erst nach dessen Bereinigung wird der Termin für den Vollzug vereinbart. Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden, sagt Ihnen das Notariat; eine allgemeine Liste gibt es dort bewusst nicht. Wir stellen in dieser Phase bereit, was aus der Vermarktung stammt, und halten Sie und die Käuferschaft auf demselben Stand.

Danach wird es kurz. Drei Sätze reichen für das Wesentliche, alles Weitere steht in den beiden verlinkten Beiträgen.

Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss öffentlich beurkundet werden; die Notariate des Kantons Zürich verweisen dafür auf Art. 657 Abs. 1 ZGB und Art. 216 Abs. 1 OR. Für den Erwerb des Grundeigentums braucht es zusätzlich die Eintragung in das Grundbuch, Art. 656 Abs. 1 ZGB. Dazwischen liegt die Grundbuchanmeldung, und im Kanton Zürich ist für beides, Beurkundung und Entgegennahme der Anmeldung, dieselbe Amtsstelle zuständig. Die Notariatsform ist allerdings kantonal geregelt, für andere Kantone gilt das nicht automatisch.

Ein Detail, das regelmässig für Verwirrung sorgt: Nutzen und Gefahr wechseln früher als das Eigentum. Die Notariate des Kantons Zürich formulieren es so:

«Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird, gehen Nutzen und Gefahr grundsätzlich gleichzeitig mit der Vertragsbeurkundung auf den Käufer über.» — Notariate des Kantons Zürich, Eigentumsübertragung / Besitzesantritt, Seitenstand 7. September 2025

Der Vorbehalt am Satzanfang gehört dazu. Das ist eine Regel, die sich vertraglich anders gestalten lässt, und was für Ihre Liegenschaft sinnvoll ist, besprechen Sie mit dem Notariat.

Bei der Übergabe selbst geht es dann sehr praktisch zu. Die Notariate weisen darauf hin, dass der Besitzeswechsel dem örtlichen Elektrizitäts- und Wasserwerk mitzuteilen und ein Termin für das Ablesen der Zähler zu vereinbaren ist. Nehmen Sie ein Übergabeprotokoll auf und notieren Sie die Zählerstände; das erspart Ihnen die Diskussion Monate später. Was an den Übergabetermin gehört:

  • Zählerstände für Strom und Wasser gemeinsam ablesen und im Protokoll festhalten
  • den Besitzeswechsel dem örtlichen Elektrizitäts- und Wasserwerk melden und den Ablesetermin vorher vereinbaren
  • Schlüssel zählen und die Anzahl protokollieren, Nebenschlüssel für Keller, Garage und Briefkasten eingeschlossen
  • Bedienungsanleitungen, Garantiescheine und Unterlagen zu Heizung und Geräten übergeben
  • das Protokoll beidseitig unterschreiben, beide Seiten behalten ein Exemplar

Wenn Ihr Fall vom Standardablauf abweicht

Drei Konstellationen ändern die Reihenfolge, und in allen dreien lohnt sich das Gespräch früher als sonst.

  • Ist die Liegenschaft vermietet, bricht der Kauf die Miete nicht, und die Käuferschaft hat andere Fragen als bei einem leeren Haus. Weil wir selbst Mietliegenschaften bewirtschaften, kennen wir diese Unterlagen. Mehr dazu, wenn Ihre Liegenschaft vermietet ist.
  • Stammt die Liegenschaft aus einem Erbgang, steht vor Station 1 ein Entscheid, den mehrere Beteiligte gemeinsam treffen müssen. Wie das abläuft, steht dort, wenn die Liegenschaft aus einem Erbgang stammt.
  • Geht es um Stockwerkeigentum, gehören Reglement, Protokolle und der Stand des Erneuerungsfonds von Anfang an zu den Unterlagen. Reglemente und Protokolle lesen wir täglich, weil wir selbst Stockwerkeigentum verwalten.

Zwischenfazit: Der amtliche Teil ist der kürzeste des ganzen Ablaufs. Beurkundung, Anmeldung und Eintrag sind drei getrennte Schritte. Nutzen und Gefahr gehen im Kanton Zürich grundsätzlich schon mit der Beurkundung über, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Bleibt die Frage, welches Amt für Ihre Gemeinde zuständig ist und was beim Verkauf im Bezirk Hinwil sonst noch anfällt.

Was der Ablauf im Zürcher Oberland konkret heisst

Eine typische Ausgangslage im Bezirk Hinwil sieht so aus: ein Einfamilienhaus mit Umschwung, seit Jahrzehnten in Familienbesitz, Amtskreis Wetzikon. Die erste Frage ist fast immer dieselbe, nämlich was es wert ist. Die zweite müsste eigentlich die erste sein: Was muss zuerst passieren? Wir drehen die Reihenfolge deshalb um. Onlinewert als Ausgangspunkt, dann die Unterlagen sichten, dann gemeinsam den Preisansatz festlegen. Am Ende steht ein Startpreis, den Sie begründen können.

Für unser Kerngebiet lässt sich die Zuständigkeit auf eine Adresse eindampfen. Das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Wetzikon an der Bahnhofstrasse 156 in 8620 Wetzikon ist wörtlich «Zuständig für: Hinwil · Seegräben · Wetzikon (ZH)». Unser Büro steht in Aathal-Seegräben und damit im selben Amtskreis. Praktisch heisst das, dass wir wissen, welche Angaben dieses Notariat wann braucht, statt uns die Zuständigkeit erst zu erarbeiten. Für Liegenschaften in anderen Gemeinden gilt das Notariat des jeweiligen Amtskreises; die Zuständigkeitsliste der Notariate des Kantons Zürich richtet sich nach dem Ort der Liegenschaft.

Zu den Kosten dieses Teils gehört eine Zürcher Besonderheit: Eine Handänderungssteuer wird im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr erhoben. Das ist eine kantonale Regelung und lässt sich nicht auf andere Kantone übertragen. Die Notariate des Kantons Zürich weisen darauf hin, dass Beurkundungsgebühren des Notariats mehrwertsteuerpflichtig sind, Handänderungsgebühren des Grundbuchamts dagegen nicht. Die Höhe rechnet das zuständige Notariat aus, und dort fragen Sie sie auch an.

Nach dem Verkauf folgt die Grundstückgewinnsteuer. Das kantonale Steueramt schreibt dazu: «Im Kanton Zürich erfolgt die Besteuerung der Grundstückgewinne durch die Gemeinden.» Zuständig ist also nicht der Kanton, sondern Ihr Gemeindesteueramt. Was da auf Sie zukommt und was Sie an Belegen brauchen, steht in unserem Beitrag dazu, was die Gemeinde nach dem Verkauf veranlagt.

Und der Markt? Das Amt für Statistik und Daten des Kantons Zürich führt die Freihandverkäufe mit Medianpreisen. Für den Bezirk Hinwil weist es 2025 einen Medianpreis von 1’250’000 Franken bei 213 verkauften Einfamilienhäusern aus und 950’000 Franken bei 323 Stockwerkeigentumseinheiten. Kantonsweit sind es 1’590’000 Franken bei 2’248 Einfamilienhäusern und 1’200’000 Franken bei 4’678 Stockwerkeigentumseinheiten. Die Zahlen der letzten drei Jahre sind laut Datensatz provisorisch.

Bevor Sie diese Zahl auf Ihr Haus anwenden: Tun Sie es nicht. Das Amt selbst schreibt, warum:

«Aus diesem Grund eignen sich die ausgewiesenen Werte nur beschränkt, um die Preisentwicklung im Verlauf der Zeit zu beschreiben. Wenn nämlich zufälligerweise in einem Jahr besonders viele grosse Objekte verkauft werden und im nächsten Jahr besonders viele kleine, sinkt der ausgewiesene Preis.» — Amt für Statistik und Daten, Kanton Zürich, Fachseite Immobilienpreise, abgerufen am 25. August 2026

Ein Median misst den Objektmix, nicht das Preisniveau Ihrer Parzelle. Als Kulisse taugt er trotzdem. Er sagt Ihnen, in welcher Grössenordnung im Bezirk Hinwil gehandelt wird und dass die dortigen Medianpreise unter den Kantonswerten liegen.

Aufschlussreicher als die Preise sind ohnehin die Fallzahlen. Das Amt weist einen Preis erst aus, wenn das Grundbuchamt mindestens 15 Verkäufe registriert hat. Mit 213 Einfamilienhäusern und 323 Stockwerkeigentumseinheiten liegt der Bezirk Hinwil weit über dieser Schwelle. Für die Einordnung Ihrer Liegenschaft heisst das: Es gibt in der Region genug gehandelte Vergleichsfälle, auf die sich eine Einschätzung stützen kann.

Womit wir bei der Frage wären, die mir von allen am häufigsten gestellt wird. Wie wir beim Verkauf im Zürcher Oberland vorgehen, lesen Sie auf unserer Regionsseite.

Wie lange dauert das? Die Frage, auf die ich keine Zahl gebe

Suchen Sie im Netz nach dieser Frage, bekommen Sie eine Zahl genannt. Bequem ist das, nur steht sie auf keiner amtlichen Grundlage. Woher sie stammt, erfahren Sie meistens nicht. Und wer sie nennt, hat Ihre Liegenschaft nicht gesehen.

Ich nenne Ihnen deshalb keine. Was ich Ihnen stattdessen sagen kann, ist, woran die Dauer hängt und welche dieser Stellschrauben in Ihrer Hand liegt.

Was die Dauer treibt Liegt das bei Ihnen?
Der Preisansatz Ja. Die stärkste Stellschraube von allen
Vollständigkeit der Unterlagen Ja. Fehlende Papiere bremsen genau im falschen Moment
Qualität von Bildmaterial und Beschreibung Ja, gemeinsam mit uns
Zustand und Ausbaustandard Teilweise, und selten kurzfristig
Lage und Objektart Nein
Nachfrage im Segment Nein
Finanzierung der Käuferschaft Nein. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank hilft, sie ist aber deren Sache

Drei der sieben Zeilen liegen klar bei Ihnen, eine teilweise, und die oberste wiegt am schwersten.

Zwischenfazit: Die Dauer lässt sich nicht ansagen, aber beeinflussen, und zwar fast ausschliesslich in den Stationen 2 bis 5. Wer dort sauber arbeitet, braucht die Wochenzahl gar nicht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Hausverkauf im Kanton Zürich? Eine belastbare Zahl gibt es nicht, und wir nennen deshalb keine. Die Dauer hängt an Liegenschaft, Preisansatz und Marktlage. Was sich sagen lässt: Ein zu hoch angesetzter Preis verlängert die Vermarktungsdauer unnötig. Welche Faktoren sonst mitspielen und welche davon in Ihrer Hand liegen, steht weiter oben in der Tabelle.

Was zahle ich beim Verkauf an Steuern und Gebühren? Im Kanton Zürich fällt seit dem 1. Januar 2005 keine Handänderungssteuer mehr an. Es entstehen Beurkundungsgebühren des Notariats und Handänderungsgebühren des Grundbuchamts; die Höhe rechnet das zuständige Notariat aus. Dazu kommt die Grundstückgewinnsteuer, die im Kanton Zürich von der Gemeinde veranlagt wird. Für Ihre Situation ist das Gemeindesteueramt oder eine Treuhandstelle die richtige Adresse.

Muss ich vor dem Verkauf noch sanieren? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir ordnen im Erstgespräch den Wert Ihrer Liegenschaft im heutigen Zustand ein. Ob sich eine bauliche Massnahme vorher lohnt, klären Sie mit einer Fachperson für Bau und Sanierung; wenn dafür jemand ausserhalb unseres Angebots nötig ist, sagen wir Ihnen das offen.

Wann gehört die Liegenschaft nicht mehr mir? Nicht mit der Unterschrift beim Notariat. Für den Übergang des Eigentums braucht es den Eintrag im Grundbuch; dazwischen liegt die Grundbuchanmeldung. Nutzen und Gefahr wechseln dagegen früher, im Kanton Zürich grundsätzlich schon mit der Beurkundung, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Brauche ich für den Verkauf überhaupt eine Maklerin? Gesetzlich nicht. Was Sie in jedem Fall brauchen, ist die öffentliche Beurkundung und den Grundbucheintrag, und beides läuft über das Notariat. Ob sich Begleitung lohnt, entscheidet sich an den Stationen 2 bis 7: an der Werteinordnung, an der Vollständigkeit der Unterlagen und daran, wie viel Zeit Sie für Anfragen und Besichtigungen haben.

Kann ich verkaufen, wenn die Liegenschaft vermietet ist? Ja. Bestehende Mietverhältnisse gehen auf die Erwerberschaft über, der Kauf bricht die Miete nicht. Die Unterlagenlage ist eine andere, und die Käuferschaft stellt andere Fragen. Wir gehen darauf im Beitrag zum Verkauf einer vermieteten Liegenschaft genauer ein.


Über die Autorin

Susann Homberger ist Geschäftsinhaberin der SH Immo GmbH in Aathal-Seegräben (Handelsregister des Kantons Zürich, UID CHE-455.115.896). Sie ist eidg. dipl. Immobilienvermarkterin und war 15 Jahre in der Immobilienbranche tätig, bevor sie 2022 ihr eigenes Unternehmen gründete. Sie begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer im Zürcher Oberland, im Glattal und in der Agglomeration Zürich persönlich — beim Verkauf ebenso wie bei der Bewirtschaftung von Mietliegenschaften und der Verwaltung von Stockwerkeigentum. Auf Google ist SH Immo mit 5,0 von 5,0 aus 24 Bewertungen gelistet (Stand August 2026).

Beitrag vom 26. August 2026.


Was ist Ihre Liegenschaft heute wert? Für eine erste Orientierung nutzen Sie das kostenlose Online-Bewertungstool auf unserer Website. Den Wert, mit dem sich seriös in einen Verkauf starten lässt, bekommen Sie aber erst im persönlichen Gespräch — im unverbindlichen Erstgespräch mit Marktanalyse, in dem wir Ihre Liegenschaft im aktuellen Marktumfeld der Region Zürich einordnen. Rufen Sie an: 043 541 30 70, schreiben Sie via WhatsApp an 077 408 76 45 oder per E-Mail an info@sh-immo.gmbh. Unser Büro: Grossweid 37, 8607 Aathal-Seegräben.

Wie wir den Verkauf im Einzelnen begleiten, steht auf der Seite zu unserer Begleitung beim Verkauf Ihrer Liegenschaft. Was wir sonst noch übernehmen, zeigt unsere Leistungsübersicht. Den direkten Weg zum unverbindlichen Erstgespräch mit Marktanalyse finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Quellen